

Unsere KanzleiGegründet wurde unsere Kanzlei 1950 durch Dr. Herbert Schwarz und Dr. Fritz Freiberger als wirtschaftlich ausgerichtete Anwaltskanzlei. Durch die über ein halbes Jahrhundert dauernde Existenz der Kanzlei verfügen wir über fundierte Kenntnisse der regionalen Behörden- und Wirtschaftstrukturen und unterhalten gute Kontakte zu Anwaltskanzleien im gesamten Bundesgebiet. Dies hat sich immer wieder als Vorteil für unsere Mandanten herausgestellt. Anwaltskanzlei![]() Unser Anwalts- und Steuerteam In unserer Anwaltskanzlei finden Sie insbesondere Fachanwälte für
die in diesen Tätigkeitsgebieten hochgradig spezialisiert sind. SteuerkanzleiIn unserer Steuerkanzlei fertigen wir alle Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Unternehmer sowie Jahresabschlüsse für Freiberufler, Gewerbetreibende, Personen- und Kapitalgesellschaften und Einzelfirmen. Ferner bieten wir die Erstellung von Einkommensteuererklärungen und von Lohnabrechnungen sowie Finanzbuchhaltung an. Wir verstehen uns als eine betriebswirtschaftlich und zukunftsorientierte Steuerkanzlei, deren Leistung über die reine steuerrechtliche Tätigkeit hinausgeht. Insbesondere bieten wir eine intensive betriebswirtschaftliche Beratung, die besonders auch für Existenzgründer von großer Bedeutung ist, sowie Beratung in Schenkungs- und Erbangelegenheiten – einschließlich der vorweggenommenen Erbfolge. |